FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Passt die Hüpfburg in mein Auto?

    Unsere Hüpfburgen passen in jeden PKW. Die Hüpfburg selbst ist zusammengepackt etwa so groß wie eine große Reisetasche. Hinzu kommt das Gebläse.

  • Gibt es einen Liefer- und Aufbauservice?

    Leider können wir keinen Liefer- und Aufbauservice anbieten. 

  • Ist der Aufbau der Hüpfburgen kompliziert?

    Nein. Der Aufbau der Hüpfburgen ist kinderleicht. 

    Die Hüpfburg wird einfach auf der mitgelieferten Plane ausgelegt und baut sich durch die Luftfüllung über das Gebläse praktisch selbst auf.

    Eine Aufbauanleitung liegt jeder Hüpfbau bei.

  • Was benötige ich für den Aufbau?

    Alles, was zum Aufbau der Hüpfburgen (auf weichem Untergrund) benötigt wird,  wird von uns bereit gestellt und ist im Mietpreis enthalten. 

    Es wird lediglich ein gewöhnlicher Stromanschluss für das Gebläse am Aufstellort benötigt.

  • Muss das Gebläse dauerhaft eingeschaltet sein?

    Ja, solange die Hüpfburg genutzt wird, muss das Gebläse laufen.

  • Brauche ich einen Stromanschluss?

    Das Gebläse muss während der gesamten Nutzung laufen und benötigt einen haushaltsüblichen 220/230 V Stromanschluss.

  • Darf die Hüpfburg nass werden?

    Ja, grundsätzlich darf die Hüpfburg nass werden. Vor dem Abbau und Einpacken muss die Hüpfburg aber unbedingt getrocknet werden.

    Das Gebläse ist vor Feuchtigkeit zu schützen.

  • Aus der Hüpfburg tritt Luft aus, ist das normal?

    Ja, Luftaustritt aus den Nähten und ggf. kleinen Einstichlöchern ist normal und für ein optimales Sprungvergnügen notwendig.

  • Muss ich die Hüpfburg vor Rückgabe reinigen?

    Grundsätzlich sind die Hüpfburgen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie erhalten wurden. Grobe Verschmutzungen müssen also entfernt werden. 

    Wichtig ist auch, dass die Hüpfburgen nur in trockenem Zustand eingepackt werden.

  • Was mache ich bei schlechtem Wetter?

    Schlechtes Wetter trübt natürlich den Spaß an einer Hüpfburg. Darum stornieren wir kostenfrei, falls schlechtes Wetter für den Mietzeitraum angesagt ist.

  • Was ist im Schadensfall?

    Schäden an den Mietartikeln, die im Verantwortungsbereich des Mieters  entstehen, werden, wenn möglich, zunächst über die Kaution verrechnet. Eine Haftung des Mieters für größere Schäden oder Diebstahl ist jedoch nicht ausgeschlossen (siehe Allgemeine Mietbedingungen).

Share by: